
Unsere Unternehmenskultur
Wir haben eine Unternehmenskultur etabliert, die auf Leistung, Autonomie und Vertrauen basiert. Sie verbindet Wertschätzung und Freude an dem, was wir tun, mit Beständigkeit und Transparenz in der Entscheidungsfindung.
Als wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur verpflichten wir uns zur Einhaltung von Verhaltensgrundsätzen. Diese umfassen selbstverständlich die Einhaltung bestehender Gesetze und Vorschriften wie auch die Beachtung und Einhaltung der Grundsätze des ehrlichen und einwandfreien Geschäftsverhaltens.
Der Erfolg unserer Unternehmensgruppe beruht auch auf dem guten Ruf, den unser Unternehmen in der Öffentlichkeit, bei unseren Geschäftspartnerinnen und -partnern und bei Behörden genießt. Der gute Ruf und die Integrität unseres Unternehmens sind die Grundlage des Vertrauens und damit die Voraussetzung für die Geschäfte, die wir tätigen. Integrität muss nach Außen und nach Innen wirken und wird von Menschen gestaltet. Das ehrliche und einwandfreie Verhalten von Führungskräften sowie von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern spielt dabei die entscheidende Rolle.
Bei Problemen oder Konflikten ist es unser Anspruch, persönlich und auf Augenhöhe damit umzugehen. So können und sollten auch mutmaßliche Complianceverstöße offen gemeldet und direkt adressiert werden – bei Bedarf nicht nur an die eigene Führungskraft sondern auch an die nächsthöhere Ebene. Wir pflegen eine Unternehmenskultur, bei der ein offenes Handeln bei der Meldung von Vergehen die Regel sein soll.
Sie möchten einen möglichen Compliance-Verstoß melden. Wen sprechen Sie an?
Sie können sich in verschiedener Weise mitteilen. In vielen Angelegenheiten kann es ein guter erster Schritt sein, direkt mit der betroffenen Person zu sprechen. Eine offene Kommunikationskultur stellt für uns einen wesentlichen Bestandteil einer gut etablierten Compliance dar.
- Wenn eine direkte Ansprache nicht möglich ist oder keine Option für Sie darstellt, wenden Sie sich bitte an Ihre Führungskraft. Als Dritter sprechen Sie bitte Ihren jeweiligen Geschäftskontakt bei Vorwerk an.
- Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen – aus welchen Gründen auch immer – nicht an Ihre Führungskraft oder Ihren Geschäftspartner wenden können, kontaktieren Sie bitte die lokale Personal-/ oder Compliance-Abteilung. Unser Anspruch ist es, persönlich mit Hinweisen umzugehen.
Sollten dennoch Kolleginnen oder Kollegen das Gefühl haben, einen vermuteten Complianceverstoß bei den möglichen, persönlichen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern (Führungskräfte, People & Culture, Arbeitnehmervertretung) nicht offen benennen zu können, haben wir eine Hinweisgeberplattform eingeführt. Diese Plattform ermöglicht es, Hinweise auch vollkommen anonym zu geben und kann auch von Geschäftspartnern sowie selbstständigen Handelsvertreterinnen und -vertretern genutzt werden
Mit unserem Hinweisgebersystem bieten wir über verschiedene Wege die Möglichkeit an, Bedenken bezüglich eines mutmaßlichen Verstoßes gegen die Verhaltensgrundsätze, unsere Richtlinien oder geltende Gesetze und Vorschriften vertraulich zu melden. Einige, nicht abschließende, Beispiele hierfür sind:
- Verstöße gegen das Kartellrecht
- Geldwäsche oder Verstöße gegen Handelssanktionen
- Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen
- Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsbedenken
- Menschenrechtsverletzung
- Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze von Vorwerk
- Verdacht auf Betrug (Veruntreuung oder Fehlverhalten in der finanziellen Berichterstattung)
- Bestechung und Korruption
- Machtmissbrauch und Interessenkonflikte
- Mobbing oder Diskriminierung
- (Sexuelle) Belästigung
- Offenlegung vertraulicher Geschäftsinformationen
- Vergeltungsmaßnahmen gegen Hinweisgeber, die sich in gutem Glauben äußern
Das Hinweisgebersystem dient nicht der Meldung von z.B.:
- routinemäßigen Beschäftigungsproblemen (z. B. in Bezug auf Urlaubstage, Gehalt und Sozialleistungen, Leistungsbeurteilungen); besprechen Sie diese bitte mit Ihrer Führungskraft oder dem Personalbereich.
- Kundenbeschwerden im Zusammenhang mit z.B. einer verspäteten Lieferung oder einem Problem bei der Auftragserfassung.
- Private (rechtliche) Streitigkeiten.
- Anschuldigungen, von denen man weiß, dass sie falsch sind. Unter Umständen kann man sich damit sogar strafbar machen.
Unser elektronisches Hinweisgebersystem ist jederzeit in 10 Sprachen über folgenden Link erreichbar:
Phone Instruction |
Website URL |
Access code |
Language Options |
---|
AUSTRIA |
0800-295175 |
56899 |
German, English |
|
---|---|---|---|---|
BELGIUM |
0800-71365 |
82130 |
Flemish, French, English |
|
CZECH REPUBLIC |
800 900 538 |
20779 |
Czech, English |
|
FRANCE |
0800-908810 |
92740 |
French, English |
|
GERMANY |
0800-1801733 |
61371 |
German, English |
|
ITALY |
800-787639 |
81409 |
Italian, English |
|
NETHERLANDS |
0800 0222931 |
21854 |
Dutch, English |
|
POLAND |
008004411739 |
04761 |
Polish, English |
|
PORTUGAL |
800-831528 |
04101 |
Portuguese, English |
|
SPAIN |
900-973174 |
98645 |
Spanish, English |
|
SWITZERLAND |
0800-561422 |
99696 |
German, French, Italian, English |
|
UNITED KINGDOM |
0800-1693502 |
33768 |
English |
Alle eingehenden Hinweise werden vertraulich behandelt. Informationen werden nur an eine begrenzte Anzahl von Personen auf einer strikten Need-to-know-Basis weitergegeben. Jeder im besten Wissen handelnde Hinweisgeber ist geschützt.
Meldungen von möglichen Compliance-Verstößen gegen eine Person können für diese schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Nutzen Sie unser Hinweisgebersystem daher bitte nur als „ultima ratio“.
Was geschieht mit Ihrer Meldung?
Ihre Meldung wird in einem Case Management System (CMS) protokolliert und von einem „Clearance Team“ des Bereichs Group Corporate Governance der
Vorwerk SE & Co. KG bearbeitet.
Innerhalb von sieben Tagen senden wir Ihnen eine Empfangsbestätigung zu. Wir unterziehen jede Meldung einer Vorprüfung, in der die Meldung ausgewertet und bewertet wird, um feststellen, ob eine weitere Überprüfung und Untersuchung erforderlich ist. Ggf. werden wir Sie im Rahmen dessen wegen weiterer Informationen kontaktieren. Unsere Vorabprüfungen und Untersuchungen führen wir vertraulich, unabhängig, fair und unvoreingenommen in Bezug auf alle beteiligten Parteien durch. Innerhalb von drei Monaten nach Versand der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung.
Grundsätzlich informieren wir jede betroffene Person, dass eine Beschwerde gegen ihn/sie eingereicht wurde.